Wer die Homeoffice-Ausstattung absetzen will, denkt zuerst an trockenen Steuerkram. In der Praxis heißt das für Dich: Nutzt Du Laptop, Monitor, Schreibtisch oder Tablet beruflich und ordnest die Kosten sauber zu, senken sie Deine steuerpflichtigen Einkünfte.
Viele verschenken jedes Jahr Geld, weil sie zwar die Homeoffice-Pauschale kennen, ihre Arbeitsmittel aber nicht angeben. Gerade ein gutes Business-Notebook, ein zweiter Bildschirm oder ein leiser Mini-PC können bei den Werbungskosten ins Gewicht fallen. Homeoffice-Tage und beruflich genutzte Arbeitsmittel werden dabei steuerlich getrennt betrachtet.
Ob angestellt, selbstständig, im Nebengewerbe oder im Studium: Sobald Du Arbeitsmittel zu Hause beruflich nutzt, kannst Du sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Entscheidend ist unter anderem, wem das Gerät gehört, wie hoch der berufliche Nutzungsanteil ausfällt und an welcher Stelle der Steuererklärung die Kosten angegeben werden. Wo der Unterschied zwischen Pauschale, Arbeitsmittel und Arbeitszimmer liegt und welche Rolle der Arbeitgeber spielt, klärt dieser Ratgeber Schritt für Schritt.
Was zählt im Homeoffice als Arbeitsmittel?
Zur Homeoffice-Ausstattung zählen Gegenstände, die Du beruflich nutzt und die einen erkennbaren Bezug zu Deiner Arbeit haben. Bei IT ist dieser Bezug meist leicht erklärbar, etwa durch E-Mails, Videocalls, Tabellen, Präsentationen, Ticketsysteme, Recherche, Buchhaltung, Unterricht, Studium oder Projektarbeit.
Typische Arbeitsmittel im Homeoffice sind zum Beispiel:
- Laptop, Notebook, PC, Mini-PC oder All-in-One-PC
- Monitor, Tastatur, Maus, Webcam, Headset
- Dockingstation, Adapter, Netzteil, externer Speicher
- Tablet für Notizen, Präsentationen oder digitale Unterlagen
- Schreibtisch, Bürostuhl, Regal für berufliche Unterlagen
- Software, Sicherheitslösung oder Cloud-Backup aus beruflichem Anlass
Der berufliche Anteil entscheidet
Entscheidend ist der berufliche Anteil. Nutzt Du Deinen Laptop ausschließlich für den Job, kann grundsätzlich der volle beruflich veranlasste Betrag berücksichtigt werden. Bei gemischter Nutzung trägst Du nur den beruflichen Anteil ein. Dafür ist eine nachvollziehbare Einschätzung wichtig.
Die private Nutzung solltest Du nicht ausblenden. Läuft Dein Monitor tagsüber beruflich und abends regelmäßig für Streaming oder Gaming, setzt Du einen realistischen beruflichen Anteil an. Je nachvollziehbarer die Aufteilung ist, desto leichter lässt sie sich bei einer möglichen Rückfrage erklären.
Bei GreenPanda findest Du dafür professionell aufbereitete Business-Geräte, etwa gebrauchte Business-Notebooks mit 12 Monaten Garantie. Nutzt Du ein solches Gerät beruflich, kann der entsprechende berufliche Anteil unter den jeweiligen steuerlichen Voraussetzungen als Arbeitsmittel berücksichtigt werden.
Pauschale, Arbeitsmittel und Arbeitszimmer sauber trennen
Häufig werden drei Begriffe durcheinandergebracht. Die Homeoffice-Pauschale betrifft Deine Arbeitstage zu Hause. Arbeitsmittel betreffen Deine beruflich genutzte Ausstattung. Das häusliche Arbeitszimmer bezieht sich dagegen auf den Raum, in dem Du arbeitest.
Beruflich genutzte Ausstattung kann grundsätzlich zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale berücksichtigt werden. Ein Laptop gehört beispielsweise nicht in denselben Bereich wie Strom, Heizung oder anteilige Raumkosten.
| Bereich | Was du ansetzt | Typischer Fall |
|---|---|---|
| Homeoffice-Pauschale | Aktuell 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro pro Jahr | Du arbeitest zu Hause und erfüllst die Voraussetzungen für die Tagespauschale. |
| Arbeitsmittel | Beruflicher Anteil von Laptop, Monitor, Tablet, Software und Möbeln | Du kaufst Dein eigenes Gerät für Arbeit, Studium oder Weiterbildung. |
| Häusliches Arbeitszimmer | Tatsächliche Raumkosten oder die geltende Jahrespauschale, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind | Das häusliche Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt Deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit. |
Welche Paragrafen dahinterstehen
Die Tagespauschale ist in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG geregelt und gilt für Angestellte über den Werbungskostenabzug nach § 9 Absatz 5 EStG. Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer finden sich in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG.
Als einfache Orientierung gilt: Bei der Ausstattung zählt der beruflich genutzte Gegenstand, bei der Homeoffice-Pauschale der Arbeitstag und beim häuslichen Arbeitszimmer der Raum, in dem Du arbeitest. Die konkreten Voraussetzungen solltest Du immer für das jeweilige Steuerjahr prüfen.
Homeoffice-Pauschale und Fahrtkosten richtig einordnen
Für die Arbeit im Homeoffice kann aktuell eine Tagespauschale von 6 Euro angesetzt werden, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Zusätzlich können beruflich genutzte Arbeitsmittel berücksichtigt werden. Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gelten wiederum die Regelungen zur Entfernungspauschale.
Für denselben Kalendertag lassen sich Tagespauschale und Entfernungspauschale nicht beliebig miteinander kombinieren. Welche Regelung greift, hängt unter anderem von Deinem Arbeitsort und der konkreten Arbeitssituation ab. Da sich steuerliche Beträge und Voraussetzungen ändern können, solltest Du für Deine Steuererklärung die jeweils geltenden Regelungen des betreffenden Steuerjahres prüfen.
Führe unabhängig davon eine einfache, laufend gepflegte Liste mit Datum und einem kurzen Vermerk, an welchen Tagen Du überwiegend zu Hause gearbeitet hast. So kannst Du Deine Angaben bei Rückfragen nachvollziehbar dokumentieren.
Laptop im Homeoffice von der Steuer absetzen
Bei einem beruflich genutzten Laptop sind vor allem der Kaufpreis und der berufliche Nutzungsanteil relevant.
Ein Beispiel: Du kaufst ein refurbished Business-Notebook für 599 Euro und nutzt es zu 80 Prozent beruflich. Der berufliche Anteil beträgt 479,20 Euro. Bewahre die Rechnung auf und dokumentiere kurz, wofür Du das Gerät beruflich nutzt, beispielsweise für Homeoffice, Videokonferenzen und berufliche Dokumente.
Ähnlich kann es aussehen, wenn Du ein Studium oder eine berufliche Weiterbildung absolvierst und dafür einen Laptop benötigst. Ob und in welcher Form die Kosten berücksichtigt werden können, hängt von der Art der Ausbildung und Deiner steuerlichen Situation ab.
Nutzungsdauer und Sofortabzug
Für Computerhardware und Software kann auf Grundlage des BMF-Schreibens vom 22. Februar 2022 eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Dadurch kann der berufliche Anteil der Anschaffungskosten unter den entsprechenden Voraussetzungen bereits im Jahr des Kaufs berücksichtigt werden.
Bei Möbeln gelten andere Regeln. Schreibtisch, Bürostuhl oder Regal können je nach Anschaffungspreis und steuerlicher Einordnung unmittelbar oder über ihre Nutzungsdauer berücksichtigt werden. Für Selbstständige spielen dabei unter anderem die Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern eine Rolle.
Für Angestellte gilt ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Einzelne Werbungskosten wirken sich steuerlich grundsätzlich dann zusätzlich aus, wenn die gesamten berücksichtigungsfähigen Werbungskosten den jeweils geltenden Pauschbetrag überschreiten. Dazu können beispielsweise Fahrten, Fachliteratur, Fortbildungen, Gewerkschaftsbeiträge und Arbeitsmittel gehören.
Business-Notebook statt Consumer-Hardware
Suchst Du ein passendes Gerät für Deinen Arbeitsplatz, kannst Du prüfen, ob ein gebrauchtes Business-Notebook zu Deinem Arbeitsprofil passt. Business-Linien wie Dell Latitude, Lenovo ThinkPad, HP EliteBook oder Fujitsu Lifebook bieten je nach Modell unterschiedliche Gehäuse, Tastaturen, Anschlüsse und Ausstattungsvarianten.
Entscheidend ist nicht allein die Einordnung als Business- oder Consumer-Gerät. Prüfe Prozessor, Arbeitsspeicher, Anschlüsse, Display, Zustand und Erweiterungsmöglichkeiten anhand Deiner Anforderungen. So wählst Du ein Gerät, das zu den Programmen und Aufgaben in Deinem Arbeitsalltag passt.
Monitor, Dockingstation und PC im Homeoffice
Ein Notebook allein reicht für viele Aufgaben aus. Wer regelmäßig mehrere Anwendungen parallel nutzt, kann den Arbeitsplatz mit einem externen Monitor, einer Tastatur oder einer Dockingstation ergänzen. Hinweise dazu findest Du auch im Ratgeber zur Ergonomie am Schreibtisch.
Ein externer Monitor eignet sich beispielsweise für Tabellen, Code, Layouts, Unterrichtsvorbereitung oder parallele Videocalls mit geöffneten Dokumenten. Eine Dockingstation reduziert das tägliche Umstecken verschiedener Anschlüsse. Ein Mini-PC kommt infrage, wenn Dein Arbeitsplatz fest eingerichtet ist und Du kein mobiles Gerät benötigst. Welche Bauform zu Deinem Alltag passt, zeigt der Vergleich PC oder Notebook.
Auch hier entscheidet der berufliche Anteil. Nutzt Du den Monitor fast ausschließlich am Arbeitsplatz, lässt sich die berufliche Nutzung entsprechend dokumentieren. Verwendest Du denselben Monitor regelmäßig privat, sollte dieser Anteil bei der steuerlichen Einordnung berücksichtigt werden.
Für diesen Aufbau bietet GreenPanda gebrauchte Monitore für den Schreibtisch, gebrauchte Dockingstations und kompakte gebrauchte PCs und Mini-PCs. Damit kannst Du Dein Homeoffice passend zu Deinem Arbeitsprofil ergänzen. Ob und in welcher Höhe sich die Ausstattung als Arbeitsmittel steuerlich ansetzen lässt, hängt von der beruflichen Nutzung und den jeweiligen steuerlichen Voraussetzungen ab.
Gebrauchte Business-Hardware als Arbeitsmittel
Refurbished bedeutet, dass bereits genutzte Hardware professionell aufbereitet und erneut angeboten wird. Für die steuerliche Einordnung ist grundsätzlich nicht entscheidend, ob ein Gerät neu oder gebraucht gekauft wurde. Relevant sind unter anderem der Kaufpreis, der berufliche Nutzungsanteil und ein entsprechender Beleg.
Bei der Auswahl kannst Du deshalb neben dem Preis auf die konkrete Ausstattung und den ausgewiesenen Zustand achten. Gerade bei Business-Geräten unterscheiden sich Modelle unter anderem bei Tastatur, Anschlüssen, Display, Gehäuse und Wartungsmöglichkeiten.
GreenPanda bereitet Business-Hardware in einer eigenen Refurbishing-Manufaktur vor den Toren Münchens auf. Das Unternehmen arbeitet nach zertifizierten Standards für Qualitäts- und Umweltmanagement. Die Geräte tragen das Qualitätssiegel RETEQ CERTIFIED und werden mit Original Microsoft Software ausgeliefert, bei Notebooks je nach Angebot mit einer Gratis-Lizenz für Norton 360 Deluxe im ersten Jahr inklusive Cloud-Backup. Die Angaben zu Zertifizierungen und Aufbereitung beziehen sich auf die Prozesse von GreenPanda und stellen keine pauschale Aussage über die Umweltwirkung eines einzelnen Geräts dar.
Datenschutz bei gebrauchten Geräten
Beim Kauf gebrauchter Geräte stellt sich häufig die Frage, wie mit Daten der Vorbesitzer umgegangen wird. In der Manufaktur werden Datenträger nach festen Prozessen geprüft, sicher gelöscht oder bei Bedarf ersetzt. Wie sich gebrauchte Geräte zusätzlich im Alltag absichern lassen, zeigt der Ratgeber zur Sicherheit refurbished Hardware.
Worauf Du beim Kauf achtest
Wenn Du ein Gerät beruflich nutzt, achte unter anderem auf diese Punkte:
- SSD statt alter Festplatte, damit Programme zügig starten.
- 8 GB RAM für grundlegende Office-Aufgaben, 16 GB oder mehr für viele parallele Anwendungen, größere Excel-Dateien oder Bildbearbeitung.
- Full-HD-Display oder externer Monitor, wenn Du viel mit Tabellen, Texten oder mehreren Fenstern arbeitest.
- Windows 11 Pro, wenn Arbeitgeber oder eingesetzte Anwendungen entsprechende Funktionen voraussetzen.
- Garantie und nachvollziehbare Qualitätsstufe, damit Du Zustand und Leistungen vor dem Kauf einordnen kannst.
Für viele klassische Office-Aufgaben reicht ein gebrauchtes Business-Notebook aus. Wer grafische Anwendungen, CAD oder umfangreiche Datenanalysen nutzt, sollte die jeweiligen Hardwareanforderungen prüfen und gegebenenfalls eine gebrauchte Workstation in Betracht ziehen.
Homeoffice-Ausstattung absetzen als Arbeitnehmer in der Anlage N
Angestellte tragen Arbeitsmittel in der Anlage N bei den Werbungskosten ein. In Steuerprogrammen findest Du meist einen Bereich wie „Arbeitsmittel“, „Computer“, „Büroausstattung“ oder „Sonstige Werbungskosten“.
Für jedes größere Arbeitsmittel hilft eine kurze Dokumentation:
- Bezeichnung, zum Beispiel „Refurbished Notebook für Homeoffice“
- Kaufdatum laut Rechnung
- Kaufpreis laut Beleg
- Beruflicher Anteil, zum Beispiel 80 Prozent
- Beruflich zugeordneter Betrag, also Kaufpreis multipliziert mit dem beruflichen Anteil
Setze den beruflichen Anteil realistisch an. Ein privat und beruflich verwendeter Familienlaptop lässt sich anders einordnen als ein separates Arbeitsgerät, das nahezu ausschließlich für berufliche Anwendungen verwendet wird.
Belege werden häufig erst auf Nachfrage benötigt. Bewahre Rechnungen, Zahlungsnachweise und kurze Notizen zur Nutzung trotzdem auf. Auch die Produktbeschreibung kann hilfreich sein, wenn aus der Rechnung nicht eindeutig hervorgeht, welches Gerät gekauft wurde.
Homeoffice-Ausstattung absetzen als Selbstständige und im Nebengewerbe
Als Selbstständige oder Selbstständiger können beruflich veranlasste Arbeitsmittel grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Bei gemischter Nutzung ist der betriebliche Anteil entscheidend. Das kann beispielsweise einen Laptop für Kundenprojekte, Rechnungen, Buchhaltung oder Websitepflege betreffen.
Zusätzlich kann die Umsatzsteuer eine Rolle spielen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und beispielsweise nicht die Kleinunternehmerregelung angewendet wird. Bei größeren Anschaffungen oder gemischter Nutzung kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein.
Auch im Nebengewerbe sollte die Ausstattung zum tatsächlichen Bedarf passen. Für viele Tätigkeiten reichen beispielsweise ein Business-PC, ein Monitor und die benötigte Software aus.
Was Dein Arbeitgeber stellen oder erstatten kann
Eine weitere Möglichkeit ist die Ausstattung durch den Arbeitgeber. Stellt er Laptop, Monitor, Smartphone, Software oder Zubehör zur Verfügung und bleibt Eigentümer, gelten dafür eigene steuerliche Regelungen.
Anders kann die Situation aussehen, wenn Du die Ausstattung privat kaufst und Dein Arbeitgeber Kosten übernimmt oder bezuschusst. Kläre deshalb vor größeren Anschaffungen mit der Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung, ob Dein Arbeitgeber die benötigte Ausstattung stellt, bezuschusst oder gegen Beleg erstattet.
Grundsätzlich kommen verschiedene Varianten infrage:
- Arbeitgeber kauft und stellt die Ausstattung bereit.
- Du kaufst selbst und prüfst die Berücksichtigung als Werbungskosten.
- Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten, wobei die konkrete steuerliche Behandlung vom jeweiligen Modell abhängt.
Stellt Dein Arbeitgeber keine Geräte und kaufst Du deshalb selbst, dokumentiere den beruflichen Bedarf und die tatsächliche Nutzung.
Typische Fehler beim Absetzen der Homeoffice-Ausstattung
Bei der steuerlichen Berücksichtigung von Arbeitsmitteln kommt es vor allem auf die tatsächliche berufliche Nutzung und eine nachvollziehbare Dokumentation an. Ausstattung, die sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, sollte entsprechend aufgeteilt werden.
Typische Fehler sind:
- Du setzt den vollen Kaufpreis an, obwohl Du das Gerät regelmäßig privat nutzt.
- Du vergisst Arbeitsmittel, weil Du bereits die Homeoffice-Pauschale berücksichtigt hast.
- Du kannst den Kauf nicht mit einem geeigneten Beleg nachweisen.
- Du berücksichtigst nur den Laptop und übersiehst weitere beruflich genutzte Ausstattung.
- Du ordnest Möbel oder andere Anschaffungen steuerlich falsch ein.
Ein sauberer Beleg, eine realistische Einschätzung der beruflichen Nutzung und eine kurze Dokumentation erleichtern die Zuordnung. Bei Sonderfällen oder größeren Beträgen kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein.
Praxisbeispiel für Deine eigene Rechnung
Du arbeitest regelmäßig zu Hause. Dein Arbeitgeber stellt weder Bildschirm noch Notebook. Du kaufst ein refurbished Lenovo ThinkPad für 549 Euro, einen 24-Zoll-Monitor für 119 Euro und eine Dockingstation für 69 Euro und nutzt alles zu 85 Prozent beruflich.
Der beruflich zugeordnete Anteil sieht in diesem Beispiel so aus:
- Notebook: 549 Euro × 85 Prozent = 466,65 Euro
- Monitor: 119 Euro × 85 Prozent = 101,15 Euro
- Dockingstation: 69 Euro × 85 Prozent = 58,65 Euro
- Beruflich zugeordnete Arbeitsmittel gesamt: 626,45 Euro
Hinzu können die berücksichtigungsfähigen Homeoffice-Tage sowie weitere Werbungskosten kommen. Ob und in welchem Umfang sich daraus eine zusätzliche steuerliche Auswirkung ergibt, hängt von Deinen gesamten Werbungskosten und den für das jeweilige Steuerjahr geltenden Regelungen ab.
Für Deine eigene Übersicht notierst Du am besten, welche Geräte Du zu Hause nutzt, wie hoch der berufliche Anteil ist und was Du dafür bezahlt hast. Anschließend kannst Du prüfen, welche Posten in Deiner Steuererklärung als Arbeitsmittel berücksichtigt werden können.
Die passende Hardware finden
Suchst Du passende Hardware, starte mit Deinem Arbeitsprofil: Arbeitest Du mobil oder an einem festen Schreibtisch? Benötigst Du Windows oder macOS? Arbeitest Du hauptsächlich im Browser oder mit umfangreichen Excel-Dateien, Grafikprogrammen oder anderen anspruchsvollen Anwendungen? Im Shop kannst Du anschließend nach Prozessor, Arbeitsspeicher, SSD-Größe, Displaygröße und Produktzustand filtern.
Checkliste vor dem Kauf
Willst Du Deine Homeoffice-Ausstattung steuerlich geltend machen, lohnt sich eine kurze Vorbereitung vor dem Kauf. So kannst Du beruflichen Bedarf, Ausstattung und spätere Dokumentation von Anfang an aufeinander abstimmen.
- Lege fest, welchen beruflichen Zweck das Gerät erfüllt.
- Achte auf einen geeigneten Kaufbeleg.
- Prüfe Ausstattung, Zustand und Garantiebedingungen.
- Notiere Dir den tatsächlichen beruflichen Nutzungsanteil.
- Hebe Beleg, Zahlungsnachweis und Produktdaten geordnet auf.
- Prüfe vor dem Kauf, ob Dein Arbeitgeber benötigte Ausstattung stellen oder bezuschussen kann.
Refurbished Geräte wurden bereits genutzt und anschließend für eine weitere Nutzung aufbereitet. GreenPanda gibt 12 Monate Garantie, dazu 21 Tage Zufriedenheitsgarantie, und unterscheidet die RETEQ-Qualitätsstufen 1. bis 3. Wahl. Sie beschreiben insbesondere den optischen Zustand und die Pixelfehlerklasse nach ISO 9241-307. Dadurch kannst Du den angegebenen Zustand vor dem Kauf besser einordnen.
Welche Ausstattung für Dein Homeoffice sinnvoll ist, hängt von Deinen Aufgaben ab. Prüfe zuerst Notebook oder PC, Monitor und benötigtes Zubehör. Anschließend kannst Du Möbel und weitere Bestandteile des Arbeitsplatzes einbeziehen und klären, welche Anschaffungen sich steuerlich als Arbeitsmittel berücksichtigen lassen.
Häufige Fragen zur Homeoffice-Ausstattung und Steuer
Grundsätzlich können Homeoffice-Pauschale und beruflich genutzte Arbeitsmittel nebeneinander berücksichtigt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Tagespauschale betrifft Deine Arbeitstage zu Hause, während ein Laptop als Arbeitsmittel eingeordnet werden kann.
Auch ein gebrauchtes oder refurbished Notebook kann grundsätzlich als Arbeitsmittel berücksichtigt werden. Entscheidend sind unter anderem die berufliche Nutzung, der Kaufpreis und ein geeigneter Beleg. Der Neuheitsstatus des Geräts ist dafür nicht ausschlaggebend.
Gib den Anteil an, der Deiner tatsächlichen Nutzung entspricht und sich nachvollziehbar erklären lässt. Verwendest Du dasselbe Gerät beruflich und privat, sollte diese gemischte Nutzung bei der Aufteilung berücksichtigt werden. Eine kurze Dokumentation kann bei späteren Rückfragen hilfreich sein.
Für Computerhardware und Software kann nach den derzeit geltenden Verwaltungsregelungen eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Für Möbel und andere Arbeitsmittel können andere Nutzungsdauern und Regelungen gelten. Da sich steuerliche Vorgaben ändern können, solltest Du für die konkrete Steuererklärung die für das jeweilige Steuerjahr geltenden Bestimmungen prüfen.
Die Homeoffice-Pauschale ist ein Tagesbetrag für berücksichtigungsfähige Arbeitstage zu Hause und setzt nicht zwingend einen separaten Arbeitsraum voraus. Beim häuslichen Arbeitszimmer gelten dagegen eigene Voraussetzungen. Beruflich genutzte Arbeitsmittel werden davon grundsätzlich getrennt betrachtet. Welche Regelung in Deinem Fall greift, hängt von Deiner konkreten Arbeitssituation ab.
Bewahre insbesondere Rechnung und Zahlungsnachweis sowie gegebenenfalls Angaben zum gekauften Produkt auf. Bei gemischter Nutzung ist außerdem eine nachvollziehbare Dokumentation des beruflichen Anteils sinnvoll. Welche Unterlagen das Finanzamt im Einzelfall verlangt, kann von der konkreten Situation abhängen.
Stellt Dein Arbeitgeber die benötigte Ausstattung bereit, musst Du sie nicht selbst anschaffen. Kaufst Du Arbeitsmittel selbst, können die beruflich veranlassten Kosten unter den entsprechenden Voraussetzungen als Werbungskosten berücksichtigt werden. Welche Variante für Dich infrage kommt, hängt von den Regelungen Deines Arbeitgebers und Deiner persönlichen steuerlichen Situation ab.



